Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der HEILANDT GmbH & Co. KG (Stand April 2024)

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten der HEILANDT GmbH & Co. KG (nachfolgend „HEILANDT») unter der Adresse Girlitzweg 30 – Tor 5, 50829 Köln zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Workshops, Corporate Events, Produktpräsentationen, Wettbewerben, Schulungen, Preisverleihungen, Konzerten, private Feierlichkeiten etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch HEILANDT.

 

  1. Definitionen

Die nachstehenden Begriffe haben hier und in den Verträgen zwischen dem Kunden und HEILANDT folgende Bedeutungen:

2.1. „Kunde“ ist der Vertragspartner von HEILANDT

2.2. „Räumlichkeiten“ umfasst alle Räumlichkeiten, Einrichtungen und Flächen bei HEILANDT

2.3. „Vermietung“ ist die mietweise Übernahme der vertraglich definierten Räumlichkeiten bei HEILANDT durch den Kunden

2.4. „Bewirtung“ ist die vertragsgemäße Versorgung und Bedienung des Kunden mit Speisen und Getränken

2.5. „Leistungen“ sind alle im schriftlichen Vertrag enthaltenen Positionen und können auch weitergereichte Positionen von Drittanbietern wie z.B. Technik, Möbel, Deko etc. beinhalten.

2.6. „Teilnehmer“ sind alle Personen, die sich auf Veranlassung des Kunden in den Räumlichkeiten aufhalten, z.B. Mitarbeitende, Kunden, Gäste, Mitwirkende etc.

 

  1. AGB des Kunden

Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit HEILANDT vereinbart wurde.

 

  1. Vertragsabschluss und -partner, Haftungsregelung sowie Verjährung

4.1. Der Vertrag kommt durch die kundenseitige Annahme des Angebots von HEILANDT zustande.

4.2. Das gegenüber dem Kunden abgegebene Angebot von HEILANDT ist innerhalb der im Angebot genannten Frist verbindlich. Innerhalb dieser Frist muss das Angebot vom Kunden unterschrieben bei HEILANDT per Post oder Mail (botschaft@heilandt.de) eingegangen sein; anderenfalls ist HEILANDT nicht mehr an das Angebot gebunden.

4.3. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrags mit HEILANDT besteht nicht.

4.4. Der Kunde kann aus der Vermietung keine Rechte gegen HEILANDT ableiten oder Einwände dagegen erheben, dass gleichzeitig neben seiner Veranstaltung andere – auch ähnliche oder gleichartige Veranstaltungen – in den Räumlichkeiten von HEILANDT stattfinden.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss und im Rahmen der Durchführung des Vertrages insbesondere die Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) zu beachten und alle für die Planung und Durchführung der im Rahmen der Vermietung gewünschten Nutzung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen (z.B. technische (Bühnen-) Unterlagen, Genehmigungen, Veranstalterhaftpflichtversicherung etc.) HEILANDT spätestens 3 Wochen vor Beginn der Nutzung vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.6. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so ist dies HEILANDT vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Der Kunde haftet als Vertragspartner von HEILANDT für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

4.7. HEILANDT haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden und seiner Teilnehmer. Weiterhin haftet HEILANDT für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HEILANDT beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von HEILANDT beruhen. Einer Pflichtverletzung von HEILANDT steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von HEILANDT auftreten, wird HEILANDT bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, HEILANDT rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4.8. Alle Ansprüche gegen HEILANDT verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HEILANDT beruhen.

4.9. Eine Untervermietung der Räumlichkeiten durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Genehmigung seitens HEILANDT gestattet.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlungen

5.1. HEILANDT ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von HEILANDT vertraglich schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, für die vertraglichen Leistungen und weitere im Einvernehmen in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten Preise sowie zusätzlich entstehende Personal- und Sachkosten von HEILANDT zu bezahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von HEILANDT an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, etc.) und Künstlersozialkasse (KSK). Grundsätzlich jedoch ist die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Gebühren für die Aufführung oder Wiedergabe leistungsschutzrechtlich geschützter Werke bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) bzw. bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) alleinige Pflicht des Kunden. HEILANDT kann rechtzeitig vor der Veranstaltung den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA bzw. GVL, den schriftlichen Nachweis der Rechnungsstellung durch die GEMA bzw. GVL oder den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der Gebühren gegenüber der GEMA bzw. GVL vom Kunden verlangen. Ist der Kunde zum Nachweis der Gebührenzahlung nicht bereit oder dazu nicht in der Lage, kann HEILANDT die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden GEMA bzw. GVL-Gebühren vom Kunden rechtzeitig bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung verlangen.

5.2. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der zu dem Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3. Organisiert der Kunde selbst Leistungen, so hat er für etwaig erforderliche veranstaltungs-bezogene behördliche Genehmigungen (wie z.B. Ausschankgenehmigung oder Immissionserlaubnis), Nutzungsänderungen, die Einhaltung von veranstaltungsbezogenen Auflagen etc. zu sorgen. Er hat ferner etwaige Abgaben und Steuern (Vergnügungssteuer o.ä.) zu tragen.

5.4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

5.5. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind die vom Kunden mit HEILANDT vereinbarten Leistungen nach Stellung der entsprechenden Rechnung wie folgt zu bezahlen:

– 50% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss (1. Abschlagsrechnung)
– 20% der Auftragssumme bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung (2. Abschlagsrechnung)
  – Verbleibende Restzahlung nach Rechnungsstellung bei Veranstaltungsende (Schlussrechnung)

5.6. Zahlungen der Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. HEILANDT ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen, sofern Zahlungsrückstand besteht oder eine Erweiterung des Leistungsumfangs vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist HEILANDT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz anzusetzen.

5.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von HEILANDT aufrechnen oder verrechnen.

 

  1. Rücktritt des Kunden (Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen

6.1. Sofern zwischen HEILANDT und dem Kunden eine Frist vereinbart wurde, innerhalb derer ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag möglich, kann der Kunde bis dahin in Textform vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von HEILANDT auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt nach Ablauf der vereinbarten Frist.

6.2. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt HEILANDT einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält HEILANDT den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Kunden. HEILANDT hat jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß folgender Staffelung pauschaliert werden. Der Kunde hat bei einem Rücktritt/Storno nach diesem Abschnitt 6.2.

– bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %
– bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70 %
– ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 %

der zwischen ihm und HEILANDT vereinbarten Vergütung für die Räumlichkeiten zu bezahlen. Berechnungsgrundlage ist die zwischen HEILANDT und dem Kunden vereinbarte Vergütung für die vereinbarte Leistung zuzüglich eines gegebenenfalls entgangenen Getränke und Speisenumsatzes. Die Berechnung dieses Getränke- und Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Preis für die vertraglich vereinbarte Hauptspeise und zwei Getränke multipliziert mit der Teilnehmerzahl. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. HEILANDT steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

 

  1. Rücktritt von HEILANDT

7.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist HEILANDT in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

7.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach einmaliger angemessener Fristsetzung nicht geleistet, ist HEILANDT ebenfalls zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3. Ferner ist HEILANDT berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; HEILANDT begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und Ordnung oder das Ansehen von HEILANDT in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von HEILANDT zuzurechnen ist; die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen; die Durchführung der Veranstaltung gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen die Regelungen der SBauVO, oder gegen behördliche Auflagen und Anordnungen verstößt; der Kunde seiner Mitteilungs-, Anzeige- und Zahlungspflicht gegenüber HEILANDT oder gegenüber Behörden, Feuerwehr oder Sanitätsdiensten oder der Vergnügungssteuer, GEMA bzw. GVL nicht nachkommt oder nachgekommen ist.

7.4. Bei berechtigtem Rücktritt gemäß Abschnitt 7.2. und 7.3. sind alle bis zum Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung auf Seiten HEILANDT entstandenen Kosten durch den Kunden zu tragen. Die Geltendmachung von Schadenersatz von Seiten HEILANDT gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

7.5. Bei berechtigtem Rücktritt von HEILANDT entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

  1. Höhere Gewalt (von keiner der Parteien verschuldete Nichterfüllung des Vertrages)

8.1. Sollte die Nutzung der Räumlichkeiten aus einem, von keiner der beiden Parteien verschuldeten Ereignis (z.B. Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördlicher Verfügung u. ä.) unmöglich werden, sind beide Seiten berechtigt, eine Verlegung des Termins zu verlangen.

8.2. Ist eine Verlegung des Veranstaltungstermins innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen unzumutbar, können beide Seiten von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Wertungsmaßstab leitet sich aus § 313 BGB ab. Diejenige Seite, die sich auf eine Unzumutbarkeit der Terminverlegung beruft, ist verpflichtet, vor Erklärung des Rücktritts die hierfür maßgeblichen Gründe der anderen Seite in Textform mitzuteilen. Die andere Seite hat spätestens nach 5 Tagen in Textform zu erklären, ob sie die Gründe der Unzumutbarkeit akzeptiert. Andernfalls gelten die Gründe in Ansehung des Rücktritts als anerkannt.

8.3. In diesen Fällen kann HEILANDT dem Kunden seinen bis zum Eintritt der höheren Gewalt geleisteten Aufwand und nicht mehr stornierbare Kosten Dritter nach Projektfortschritt in Rechnung stellen. Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht für diesen Fall nicht.

 

  1. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

9.1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss HEILANDT spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des HEILANDT, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

9.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% soll HEILANDT frühzeitig, spätestens bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche

Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der vereinbarten Teilnehmerzahl. Abschnitt 9.1. Satz 3 gilt entsprechend.

9.3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist HEILANDT berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

9.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt HEILANDT diesen Abweichungen zu, so kann HEILANDT die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, HEILANDT trifft daran ein Verschulden.

 

  1. Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten ist nicht erlaubt. Abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von HEILANDT. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

  1. Garderobe

HEILANDT trifft in vertraglicher Absprache mit dem Kunden die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Garderobe für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu entrichten.

 

  1. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

12.1. Soweit HEILANDT für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt HEILANDT im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt HEILANDT von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

12.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von HEILANDT bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von HEILANDT gehen zu Lasten des Kunden, soweit HEILANDT diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf HEILANDT, sofern im Angebot nicht anders geregelt, pauschal erfassen und berechnen.

12.3. Störungen an von HEILANDT zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit HEILANDT diese Störungen nicht zu vertreten hat.

12.4. Von Seiten des Kunden mitgebrachte Technik (Bild, Ton, Licht, Nebel etc.) sowie die Nutzung und Installation von Bühnenaufbauten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch HEILANDT.

12.5. Bühnen-, Studio- und beleuchtungstechnische Anlagen dürfen nur durch eine ausgewiesene Fachkraft für Veranstaltungstechnik und nach vorheriger Einweisung von HEILANDT installiert und betrieben werden. Elektrische Anlagen müssen angemessen gesichert sein.

12.6. Die in HEILANDT installierten technischen Anlagen dürfen nicht verändert, manipuliert oder abgebaut werden.

 

  1. Internetnutzung

13.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN bei HEILANDT nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. HEILANDT weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden und seiner Veranstaltungsteilnehmer. Für Schäden an Endgeräten des Kunden oder seiner Veranstaltungsteilnehmer, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt HEILANDT keine Haftung.

13.2. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde verantwortlich. Besuchen Veranstaltungsteilnehmer kostenpflichtige Internetseiten oder gehen diese Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten vom Kunden zu tragen.

13.3. Der Kunde und die Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

 

  1. Mitgebrachte Sachen des Kunden

14.1. Für die Veranstaltung mitgebrachte technische Anlagen, Ausstellungs- oder sonstige – auch persönliche – Gegenstände; Kleidungsstücke und Taschen, etc. befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumlichkeiten von HEILANDT.

14.2. Mitgebrachte technische Anlagen, Dekorationsmaterial (z.B. Reis, Konfetti oder Rosenblätter) oder sonstige Gegenstände dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von HEILANDT in den Räumlichkeiten genutzt werden. Diese haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. HEILANDT ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist HEILANDT berechtigt, bereits eingebrachte Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entfernen.

14.3. Mitgebrachte technische Anlagen, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sowie Dekorationsmaterial sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, darf HEILANDT die Reinigung, Entfernung oder Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann HEILANDT für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen bzw. die Gegenstände nach Fristsetzung zur Abholung auf Kosten des Kunden entsorgen.

 

  1. Nutzungsbedingungen, Haftung

15.1. HEILANDT erfüllt mit größtmöglicher Sorgfalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn HEILANDT die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HEILANDT beruhen. Einer Pflichtverletzung von HEILANDT steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von HEILANDT auftreten, wird HEILANDT bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, HEILANDT rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

15.2. Der Kunde verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Die ihm zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten und Gegenstände sind schonend und dem Verwendungszweck gemäß zu behandeln. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen (Zählungen, Kartenausgabe, Einlassdienst etc.) dafür zu sorgen, dass die den Räumlichkeiten vertraglich zugewiesene Höchstpersonen-/Zuschauerzahl nicht überschritten wird und dass unbefugten Dritten kein Einlass gewährt wird.

15.3. Die Einrichtungen des HEILANDT müssen zum vereinbarten Zeitpunkt besenrein verlassen sein. Für die Beseitigung des verwendeten Dekorationsmaterials im Innen- sowohl Außenbereich (z.B. Konfetti oder Reis) ist der Kunde auf eigene Kosten verantwortlich. Notwendige Reinigungsarbeiten, die über eine normale Reinigung hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

15.4. Bei Beginn und Ende des Mietverhältnisses wird durch eine Begehung mit einem Beauftragten von HEILANDT und einem Beauftragten des Kunden der Zustand der Räumlichkeiten und Einrichtungen besichtigt und dokumentiert. Für die aufgrund der Nutzung der Räumlichkeiten auftretenden Veränderungen, Beschädigungen etc. haftet der Kunde und hat die Kosten einer fachgerechten Beseitigung durch HEILANDT zu tragen. Darüber hinaus bleiben eventuelle Schadenersatzansprüche von HEILANDT aufgrund einer Beeinträchtigung in der Folgenutzung der Räumlichkeiten unberührt.

15.5. Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht in den Räumlichkeiten hinsichtlich aller von ihm eingebrachten Einrichtungen, Aufbauten, Abhängungen und Ausschmückungen sowie für den gefahrlosen Ablauf seiner Veranstaltung. Der Kunde hat die Räumlichkeiten in dem Zustand an HEILANDT zurückzugeben, wie er sie von HEILANDT übernommen hat. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste und Besucher im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden. Veranstaltungsbedingte Schäden liegen in der Risikosphäre des Kunden, soweit sie in der Art der Veranstaltung, ihrer Teilnehmer oder in den Inhalten oder Abläufen der Veranstaltung begründet sind. Der Kunde haftet insoweit auch für Schäden, die durch Ausschreitungen oder infolge von Demonstrationen gegen die Veranstaltung oder durch vergleichbare durch die Veranstaltung veranlasste Geschehnisse entstehen. Der Umfang der Haftung des Kunden umfasst neben Personenschäden und Schäden an den Räumlichkeiten und den übrigen Einrichtungen von HEILANDT auch Schäden, die dadurch entstehen, dass Veranstaltungen Dritter nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden können. Der Kunde stellt HEILANDT von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, soweit diese vom Kunden, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder von Teilnehmern oder Besuchern zu vertreten sind. Ein etwaiges Mitverschulden von HEILANDT und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist anteilig der Höhe nach zu berücksichtigen. Die Verantwortung von HEILANDT für den sicheren Zustand und Unterhalt der Versammlungsstätte gemäß § 836 BGB zu sorgen, bleibt unberührt. Der Kunde ist zum Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau der Veranstaltung verpflichtet. Die erforderlichen Mindestdeckungssummen betragen:

– für Personenschäden Euro 2.500.000,- (in Worten: zwei Komma fünf Millionen Euro)
– für Sachschäden einschließlich Mietsachschäden und Mietsachfolgeschäden Euro 1.000.000,- (in Worten: eine Millionen Euro).

Der Abschluss der vorgenannten Versicherungen bewirkt keine Begrenzung der Haftung des Kunden im Verhältnis zu HEILANDT oder gegenüber Dritten. Das Bestehen des Versicherungsschutzes in Form einer Versicherungs-bestätigung ist HEILANDT bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung nachzuweisen. Bei Nichtvorlage einer Versicherungsbestätigung durch den Kunden, wird die Veranstaltung automatisch über die bestehende Haftpflichtversicherung von HEILANDT mitversichert. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter gestaffelt nach Veranstaltungsart und Besucheranzahl. Details auf Nachfrage bei HEILANDT.

15.6. HEILANDT kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

15.7. Das Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden ist untersagt.

 

  1. Sicherheitsbestimmungen

16.1. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten geltenden Vorschriften (Sonderbauverordnung NRW, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln, Lautstärkegrenzen, etc.) in jedem Fall zu beachten. Dies umfasst ebenfalls die Beachtung der geltenden Bestimmungen des Umweltschutzes (Versorgung mit und Entsorgung von Energie, Wasser, Luft etc. sowie Sonder-/ Müllbeseitigung etc.).

16.2. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen aller Arten geschieht auf eigene Gefahr. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Verkehrswege sind immer frei zu halten.

16.3. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle, in den angemieteten und den allgemeinen Räumlichkeiten vorhandenen Rettungswege, Ausgangstüren sowie angebrachte Hinweisschilder, Aushänge, Anordnungen etc. – insbesondere die Fluchtwegebeschilderungen bzw. Piktogramme – freigehalten werden.

16.4. Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht mit Hilfe von Gegenständen offengehalten werden. Die Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Sprinkleranlagen, Feuer- oder Rauchmelder, Feuerlöscheinrichtungen, müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.

15.5. Der Einsatz von Pyrotechnik in den gesamten Einrichtungen bedarf der vorherigen behördlichen Genehmigung und der schriftlichen Zustimmung durch HEILANDT.

15.6. Ungeachtet der Nutzung durch den Kunden bleibt das Personal von HEILANDT in haus-, und sicherheitstechnischer Hinsicht weisungsbefugt. Anweisungen des Personals sind zu befolgen.

15.7. Dem Kunden werden zur Durchführung der Veranstaltung bzw. Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten Schlüssel und/oder Zutrittskarten gegen das vereinbarte Pfand und Unterschrift bei Beginn des Mietverhältnisses ausgehändigt. Nach Ablauf der Mietdauer sind die Schlüssel und/oder Zutrittskarten spätestens bei der Übergabebegehung gegen Rückerstattung des Pfandes wieder an HEILANDT zurückzugeben.

15.8. Sofern für die Durchführung einer Veranstaltung bzw. die Nutzung der Räumlichkeiten die Anwesenheit von Sicherheitswachen der Feuerwehr, Sanitäts-, Rettungs- oder Ordnungsdienste sowie sonstiges externes Personal notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, sorgt der Kunde für die Gestellung der o.a. Personen. Die Missachtung dieser Vorgaben seitens des Kunden berechtigt HEILANDT zum Abbruch der Veranstaltung und zur fristlosen Kündigung des Vertrags.

15.9. HEILANDT ist berechtigt, bei erhöhten Risiken ausgebildete und durch HEILANDT eingewiesene Sicherheitsdienstmitarbeiter vorzuschreiben und anzuordnen. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

 

  1. Hausrecht

16.1. Das Hausrecht für die genutzten Räume steht auch während der Nutzungszeit ausschließlich HEILANDT zu. HEILANDT ist berechtigt, die Veranstaltung durch Beauftragte zu überwachen, die befugt sind, das Hausrecht im Namen von HEILANDT auszuüben. HEILANDT hat das Recht, ggf. die Pflicht, im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung auf die Nutzungszeit begrenzte Hausverbote auszusprechen.

16.2. Der Kunde wird bei der Gestaltung des Veranstaltungsplanes, der HEILANDT mitzuteilen ist, die behördlichen Auflagen für die Räumlichkeiten (insbesondere die Rauchverbote) beachten. Den Mitarbeitenden von HEILANDT, der Feuerwehr, der örtlichen Ordnungsbehörde sowie sonstigen zuständigen Behörden ist jederzeit ungehinderter Zutritt zu allen Teilen der Räumlichkeiten/ Einrichtungen zu gewähren.

 

  1. Veranstaltungsdokumentation/Rundfunk und Fernsehen/Werbung

17.1. Alle Aufnahmen oder Direktsendungen für oder durch Rundfunk und Fernsehen sind HEILANDT vorab anzuzeigen und durch HEILANDT schriftlich zu gestatten.

17.2. Das Logo von HEILANDT darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch HEILANDT genutzt werden.

17.3. Fotografieren ist ohne Zustimmung des HEILANDT nur zum privaten Gebrauch zulässig. Der Kunde unterlässt gewerbliches Fotografieren, es sei denn, es ist ausdrücklich vorab mit HEILANDT vereinbart.

17.4. HEILANDT hat das Recht, während der Veranstaltung Fotos, Film- und Tonaufnahmen zu fertigen und diese in jedweder Form auch Dritten gegenüber für Dokumentationszwecke und/ oder Eigenwerbung auch im Internet und Social-Media-Sektor zu nutzen, solange das Persönlichkeitsrecht Einzelner nicht betroffen ist oder ein ausdrückliches Verbot des Kunden vorliegt.

 

  1. Erfassung der Daten

18.1. HEILANDT überlässt dem Kunden die Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen und erbringt veranstaltungsbegleitende Dienstleistungen durch eigene Mitarbeiter sowie durch beauftragte Dienstleister. Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke erfolgt auch die Verarbeitung der vom Kunden an HEILANDT übermittelten personenbezogenen Daten, im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

18.2. Dienstleister für veranstaltungsbegleitende Services erhalten von HEILANDT zur Erbringung ihrer Leistungen personenbezogene Daten des Kunden und seiner entscheidungsbefugten Ansprechpartner übermittelt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder den berechtigten Interessen des Kunden nach Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO entspricht. Zusätzlich nutzt HEILANDT die Daten des Kunden zur gegenseitigen Information und Kommunikation vor, während und nach einer Veranstaltung sowie für eigene veranstaltungsbegleitende Angebote.

18.3. Personenbezogene Daten des Kunden, des Veranstaltungsleiters des Kunden, seiner entscheidungsbefugten Ansprechpartner können auch zur Abstimmung des jeweiligen Sicherheitskonzepts für die Veranstaltung den zuständigen Stellen/Behörden insbesondere der Polizei, der Feuerwehr, dem Ordnungsamt sowie dem Sanitäts-/ und Rettungsdienst übermittelt werden.

18.4. HEILANDT behält sich vor, die Daten von unternehmerisch tätigen Kunden und der von diesen benannten entscheidungsbefugten Ansprechpartnern zusätzlich zu den in Abschnitten 18.1. bis 18.3. genannten Zwecken auch für eigenes Marketing und für die Zusendung von eigener Werbung zu nutzen. Der Betroffene hat das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke des Marketings und der Werbung einzulegen. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst via Email an datenschutz@heilandt.de oder telefonisch gerichtet werden an: +49 221 941 025 80.

18.5. Sollte im Zuge der Wartung von Software bei HEILANDT ein Zugang zu den gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden durch beauftragte Softwareunternehmen nicht sicher auszuschließen sein, werden diese umfassend auf die Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet.

18.6. HEILANDT verarbeitet und speichert alle personenbezogenen Daten, die er vom Kunden erhält, solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, die – befristete – Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:

– Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.

– Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften. Nach den §§195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

18.7. Sollte ein Betroffener mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird HEILANDT auf eine entsprechende Weisung hin die Löschung oder Sperrung der Daten veranlassen oder die notwendigen Korrekturen vornehmen. Auf Wunsch erhält der Betroffene unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, welche HEILANDT über ihn gespeichert hat.

 

  1. Schlussbestimmungen

19.1. Änderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Vertrags oder dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

19.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Unternehmer ist.

19.3. HEILANDT wird die zur Vertragsdurchführung personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erheben, speichern und nutzen. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

19.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

19.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.